Ab sofort können in Ausnahmefällen auch Unternehmen bis 5 Jahre nach der Gründung einen Zuschuss für Forschung und Entwicklung bei einem innovativen Vorhaben beantragen. Bisher waren Unternehmen nur bis 3 Jahre nach Gründung antragsberechtigt.
Der Zuschuss aus dem Innovationsgutschein B Hightech deckt max. 20.000 Euro bzw. 50 % der Ausgaben eines Unternehmens für FuE-Leistungen externer Dienstleister - zum Beispiel einem Steinbeis Transferzentrum - ab. Ebenso sind Materialkosten förderfähig, die bei betriebsinternen Entwicklungen (z.B. Prototypenbau) anfallen.
Gefördert werden Vorhaben in den Schwerpunktfeldern Nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologie, Erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz, Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Green IT und intelligente Produkte.